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Hochwälder Falkenhof
Pascal Biewer

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  1. Vertragsabschluss
    Nur mit schriftlicher Bestellung, verbindlicher Bestellung per Email oder kurzfristiger mündlicher oder schriftlicher Bereitstellung der Unterkunft, ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
  2. Leistungen
    Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrags zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag: Der Gastwirt ist verpflichtet, die jeweilige Unterkunft entsprechend der Bestellung bereitzustellen. Der Gast ver­pflichtet sich, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Dauer der Bestellung der Unterkunft zu entrichten. Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts nicht dadurch befreit, dass er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechts verhindert wird. Beruht die Verhinderung jedoch auf einem Grund, den der Gastwirt zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts frei.

  3. Stornierungen
    Eine Buchungsstornierung sollte auf alle Fälle schriftlich erfolgen. Stornogebühren werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen erhoben. Nach der heute allgemein gültigen Rechtsprechung beträgt der Schadenersatz (abzüglich der vom Vermieter eingesparten Aufwendungen) bei
    Ferienhäusern/Ferienwohnungen - Übernachtung 90% Übernachtung/Frühstück 80% Übernachtung/Halbpension 70% Übernachtung/Vollpension 60% des vertraglich vereinbarten Preises,Ist es dem Gastwirt möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu ver­geben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Hausordnung
Die Hausordnung liegt aus und ist unbedingt zu befolgen.
Zahlungsbedingungen
Gezahlt wird bei Ankunft mindestens 50% in Bar, der Rest nach Absprache.
Bei Buchungen durch Monteure oder durch Firmen für Ihre Mittarbeiter werden die Zahlungsweise nach Absprache gehandhabt.